Sindhuber 3363 Ulmerfeld Römerstraße 6 07475 590 590 maschinenshop@sindhuber.at
   
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich:
Die Lieferungen und Leistungen der Firma Sindhuber Franz Maschinenhandel in Österreich, 3363 Ulmerfeld, Römerstraße 6 nachfolgend als Maschinen Sindhuber bezeichnet, erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Unsere AGB werden von den Geschäftspartnern ausdrücklich durch Auftragserteilung/Bestellung oder Annahme der Lieferung bzw. Leistung anerkannt. Mit Unterfertigung der Auftragsbestätigungen, Bestellscheine, Angeboten und sonstigen Geschäftspapieren von Maschinen Sindhuber erklärt der Kunde, dass er die AGB gelesen hat und die Möglichkeit gehabt hat, vom Inhalt dieser AGB Kenntnis zu erlangen.
Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn unser Kunde sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung ausdrücklich zu Grunde gelegt hat.

2. Vertragsschluss:
Verträge sind erst dann geschlossen und für uns verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind oder die Lieferung erfolgt ist. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von unserer Hauptverwaltung schriftlich bestätigt worden ist oder die Ware ausgeliefert wurde. Individuelle Erklärungen, Auskünfte, Ratschläge, Empfehlungen, Zusicherungen oder Garantien für unsere Waren, Angaben über besondere Rabatte, Boni, Lieferfristen, Reparaturdauer und -kosten sowie etwaige Kulanzabsprachen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung unserer Hauptverwaltung.

3. Angebote:
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Angaben, Abbildungen in unseren Katalogen, Produktbeschreibungen sowie Tippfehler und dergleichen sind unverbindlich.

4. Preise:
Die von uns in Katalogen etc. angegebenen Preise sind unverbindlich. Es gelten als verbindliche Preise die von uns mit der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Die Preise gelten ab unserm Standort, sind inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20%). Bei Angeboten, die ausschließlich an gewerbliche Kunden gerichtet sind, können die Preise auch ohne Umsatzsteuer angegeben sein, worauf gesondert hingewiesen wird. In den Preisen sind in jedem Falle nicht die Verpackungs-, Fracht-, Be- und Entladekosten sowie Kosten für eine Transportversicherung, sowie sonstige Abgaben enthalten.

5. LIEFERZEIT:
Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von aus ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb von 4 Wochen nach der angegebenen Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig.
Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die erst mit dem Tag seiner schriftlichen Aufforderung zur Leistung beginnt. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sollte vom Kunden bereits eine Vorauszahlung geleistet worden sein, so wird diese prompt rückerstattet. Die Rückerstattungskosten sind
 betragsmäßig mit maximal 100% der Vorauszahlung beschränkt. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf den Ersatz von Schäden jedweder Art - sofern diese nicht auf unsere grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind - werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder von unserem Kunden gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.
Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, so können wir dem Kunden eine Abnahmefrist von 10 Tagen setzen. Verweigert der Kunde dann immer noch die Abnahme, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz in der Höhe von 15 % des Bruttokaufpreises und die Kosten für den Versand ohne weiteren Nachweis fordern.

6. Lieferung:
Unsere Kunden sind - soweit dies zumutbar ist und eine Gesamtlieferung nicht ausdrücklich vereinbart war - verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen.
Der Geschäftspartner erklärt sich ausdrücklich mit der Versendung der Ware durch Frächter, Spediteur, Bahn, Post, sonstige Paketdienste udgl. einverstanden.

7. Zahlung:
4.1. Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist der Kaufpreis vor Lieferung bzw. Abholung zur Zahlung fällig. Davon abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem wir frei über sie verfügen können. Der Käufer ist nicht berechtigt, aufgrund von Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Ansprüchen gegen uns Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem Tag, an dem der Geschäftspartner mit seiner Leistung in Verzug ist, als vereinbart. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden ist Maschinen Sindhuber berechtigt, die Kosten zu verrechnen.

8. Eigentumsvorbehalt und Sicherungen:
Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das heißt, dass die gelieferte Ware inklusive eventueller Zugaben bis zur Erfüllung unserer Zahlungsansprüche in unserem Eigentum verbleiben, auch wenn sie dem Kunden übergeben wurden. Ein Weiterverkauf der Vorbehaltsware vor Erfüllung unserer Zahlungsansprüche ist nur Wiederverkäufern im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt gestattet. Die Vorbehaltsware ist pfleglich zu behandeln und darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Insbesondere darf sie ohne Offenlegung der Eigentumsverhältnisse an Dritte weder verpfändet noch übereignet werden. In jedem Falle des Weiterverkaufes oder einer Weiterverarbeitung unserer Ware tritt der Kunde die ihm hieraus entstehenden Forderungen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten schon jetzt an uns in Höhe des uns zustehenden Zahlungsanspruches (Kaufpreis zzgl. Frachtkosten etc. = Rechnungsbetrag) ab.
Pfändungen, oder sonstige Rechte Dritter, die die Rechte von Maschinen Sindhuber gefährden, sind unverzüglich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, ist Maschinen Sindhuber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

9. RÜCKTRITTSRECHTE FÜR KONSUMENTEN (FERNABSATZ):
Sollte unser Kunde Konsument sein und der Vertrag mit uns unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel geschlossen werden (Webshop www.maschinenshop@sindhuber.at, Mail, Telefon u.a.), so ist er berechtigt, von seinem Vertragsantrag oder vom bereits nach Übermittlung einer Auftragsbestätigung rechtswirksamen Vertrag innerhalb einer Frist von sieben Werktagen zurückzutreten. Es genügt dabei, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der genannten Frist abgesendet wird. Die Frist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Käufer.
Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch selbst für den Fall eines Vertragsabschlusses durch Konsumenten im Fernabsatz dann nicht, wenn unser Kunde Waren bestellt hat, die nach Kundenspezifikationen anzufertigen sind.

10. Mangelhaftung (Gewährleistung)
Für unsere Kunden, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde hat uns Gelegenheit zu geben, uns von dem Mangel zu überzeugen und die Ware auf unser Verlangen in eine unsere Werkstätten zur Untersuchung zu bringen. Der Kunde hat dazu die Ware verpackt und transportbereit zur Abholung vorzubereiten. Für unsere gewerblichen Kunden gilt folgendes: Die gelieferte Ware ist vom Kunden sofort bei Anlieferung insbesondere auf Mängel zu überprüfen. Dabei festgestellte offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Transportschäden und fehlende Packstücke sind auch dem Spediteur unverzüglich zu melden. Soweit Mängel auch bei sorgfältigster Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind diese sofort nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unser Kunde hat in diesem Fall sofort die Be- und Verarbeitung und Verwendung der bestellten Ware einzustellen. Der Kunde hat uns Gelegenheit zu geben, uns von dem Mangel zu überzeugen und die Ware auf unser Verlangen in eine unsere Werkstätten zur Untersuchung zu bringen. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar gewesen sind, ausgeschlossen. Bei gewerblichen Kunden entfällt die gesetzliche Mangelhaftungsfrist von 2 Jahren. Die Mangelhaftungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, sofern sich nichts Abweichendes aus Vertrag oder Gesetz ergibt. Sollte durch den Hersteller des Liefergegenstandes eine längere Mangelhaftungsfrist oder eine Garantie eingeräumt werden, so treten wir unsere Rechte hieraus bereits mit dem Kauf an den Besteller/Käufer ab. Im Gewährleistungsfall leisten wir in Absprache mit dem Hersteller Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, sind von uns nicht zwingend zu ersetzen, es sei denn, das Gesetz schreibt dies vor. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinsichtlich eines Mangels nachweislich zweimal fehl oder würde die Beseitigung des Mangels einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird die Nachbesserung deshalb verweigert, so kann unser Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass kein Mangelhaftungsfall vorliegt insbesondere bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind und bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, ect.). Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen. Unsere Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, unsachgemäßer Verwendung und Lagerung, fehlerhaftem Einbau ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder infolge sonstiger Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Durch vom Besteller/Käufer oder Dritten ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten oder die unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner schließen den Mangelhaftungsanspruch wegen eines Fehlers aus. In Fällen positiver Vertragsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund (ausgenommen vorvertragliche Verletzungen) haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Im Falle von Datenverlusten haften wir nur, wenn unser Kunde die Datenbestände regelmäßig mindestens einmal monatlich nachweisbar gesichert hat. Die Haftung für Datenverluste ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein einer Sicherungskopie beschränkt, es sei denn die Datenverluste wurden von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Ansonsten wird mit Ausnahme der Fälle eines Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eine Haftung ausgeschlossen. Der Umfang unserer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Im Falle leichter Fahrlässigkeit sind sämtliche Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Eine Ersatzpflicht von Maschinen Sindhuber ist betragsmäßig mit 100% des Kaufpreises beschränkt. Ein Ersatz darüber hinausgehender Schäden ist ausgeschlossen.
Ein etwaiger Schadenersatzanspruch ist binnen 1 Monat ab Kenntnis des Schadens, längstens aber innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss. Maschinen Sindhuber ist Händler und nicht Hersteller der Produkte.

11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Diese sind dann so auszulegen und/oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Zur Entscheidung aller, die gegenständlichen AGB sowie darauf basierende Verträge, entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz von Maschinen Sindhuber sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

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