1.
Geltungsbereich:
Die
Lieferungen und Leistungen der Firma Sindhuber Franz Maschinenhandel in
Österreich,
3363 Ulmerfeld, Römerstraße 6 nachfolgend als
Maschinen Sindhuber bezeichnet,
erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
(AGB). Unsere AGB werden von den Geschäftspartnern
ausdrücklich durch
Auftragserteilung/Bestellung oder Annahme der Lieferung bzw. Leistung
anerkannt. Mit Unterfertigung der Auftragsbestätigungen,
Bestellscheine,
Angeboten und sonstigen Geschäftspapieren von Maschinen
Sindhuber erklärt der
Kunde, dass er die AGB gelesen hat und die Möglichkeit gehabt
hat, vom Inhalt
dieser AGB Kenntnis zu erlangen.
Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Kunden
widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann
nicht, wenn unser
Kunde sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung
ausdrücklich zu Grunde
gelegt hat.
2.
Vertragsschluss:
Verträge
sind erst dann geschlossen und für uns verbindlich,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind oder die
Lieferung erfolgt
ist. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von unserer
Hauptverwaltung schriftlich bestätigt worden ist oder die Ware
ausgeliefert
wurde. Individuelle Erklärungen, Auskünfte,
Ratschläge, Empfehlungen,
Zusicherungen oder Garantien für unsere Waren, Angaben
über besondere Rabatte,
Boni, Lieferfristen, Reparaturdauer und -kosten sowie etwaige
Kulanzabsprachen
bedürfen zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung
unserer Hauptverwaltung.
3.
Angebote:
Unsere
Angebote sind freibleibend. Technische Angaben,
Abbildungen in unseren Katalogen, Produktbeschreibungen sowie
Tippfehler und
dergleichen sind unverbindlich.
4.
Preise:
Die von uns in Katalogen etc. angegebenen Preise sind unverbindlich. Es
gelten
als verbindliche Preise die von uns mit der
Auftragsbestätigung angegebenen
Preise. Die Preise gelten ab unserm Standort, sind inklusive der
gesetzlichen
Umsatzsteuer (derzeit 20%). Bei Angeboten, die ausschließlich
an gewerbliche
Kunden gerichtet sind, können die Preise auch ohne
Umsatzsteuer angegeben sein,
worauf gesondert hingewiesen wird. In den Preisen sind in jedem Falle
nicht die
Verpackungs-, Fracht-, Be- und Entladekosten sowie Kosten für
eine
Transportversicherung, sowie sonstige Abgaben enthalten.
5.
LIEFERZEIT:
Alle
genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur
annähernd vereinbart, soweit sie nicht von aus
ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine
Lieferung
innerhalb von 4 Wochen nach der angegebenen Lieferzeit auf jeden Fall
noch als
rechtzeitig.
Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht
einhalten können
oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der
Kunde eine
angemessene Nachfrist zu gewähren, die erst mit dem Tag seiner
schriftlichen
Aufforderung zur Leistung beginnt. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser
Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Sollte vom
Kunden bereits eine Vorauszahlung geleistet worden sein, so wird diese
prompt
rückerstattet. Die Rückerstattungskosten sind betragsmäßig
mit maximal 100% der
Vorauszahlung beschränkt.
Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf den Ersatz von
Schäden
jedweder Art - sofern diese nicht auf unsere grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz
zurückzuführen sind - werden ausdrücklich
ausgeschlossen.
Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen
außergewöhnlichen und unverschuldeten
Umständen ganz oder teilweise
vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so
verlängert sich die
vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches
gilt
für eine gesetzliche oder von unserem Kunden gesetzte Frist
für die Leistungserbringung,
insbesondere für Nachfristen bei Verzug. Nimmt
der Kunde die Ware
nicht ab, so können wir dem Kunden eine Abnahmefrist von 10
Tagen setzen.
Verweigert der Kunde dann immer noch die Abnahme, können wir
vom Vertrag
zurücktreten und Schadenersatz in der Höhe von 15 %
des Bruttokaufpreises und
die Kosten für den Versand ohne weiteren Nachweis fordern.
6.
Lieferung:
Unsere
Kunden sind - soweit dies zumutbar ist und eine Gesamtlieferung
nicht ausdrücklich vereinbart war - verpflichtet,
Teillieferungen anzunehmen.
Der
Geschäftspartner erklärt sich ausdrücklich
mit der
Versendung der Ware durch Frächter, Spediteur, Bahn, Post,
sonstige
Paketdienste udgl. einverstanden.
7.
Zahlung:
4.1.
Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen
schriftlich vereinbart wurden, ist der Kaufpreis vor Lieferung bzw.
Abholung
zur Zahlung fällig. Davon abweichende Regelungen
bedürfen der Schriftform. Eine
Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem wir frei über
sie verfügen
können. Der Käufer ist nicht berechtigt, aufgrund von
Gewährleistungsansprüchen
oder sonstigen Ansprüchen gegen uns Zahlungen
zurückzuhalten oder aufzurechnen.
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8%
über dem jeweiligen
Basiszinssatz ab dem Tag, an dem der Geschäftspartner mit
seiner Leistung in
Verzug ist, als vereinbart. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug
entstanden ist Maschinen Sindhuber berechtigt, die Kosten zu
verrechnen.
8.
Eigentumsvorbehalt
und Sicherungen:
Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das
heißt, dass die
gelieferte Ware inklusive eventueller Zugaben bis zur
Erfüllung unserer
Zahlungsansprüche in unserem Eigentum verbleiben, auch wenn
sie dem Kunden
übergeben wurden. Ein Weiterverkauf der Vorbehaltsware vor
Erfüllung unserer
Zahlungsansprüche ist nur Wiederverkäufern im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang
unter Eigentumsvorbehalt gestattet. Die Vorbehaltsware ist pfleglich zu
behandeln und darf nur bestimmungsgemäß verwendet
werden. Insbesondere darf sie
ohne Offenlegung der Eigentumsverhältnisse an Dritte weder
verpfändet noch
übereignet werden. In jedem Falle des Weiterverkaufes oder
einer
Weiterverarbeitung unserer Ware tritt der Kunde die ihm hieraus
entstehenden
Forderungen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten schon jetzt an
uns in
Höhe des uns zustehenden Zahlungsanspruches (Kaufpreis zzgl.
Frachtkosten etc.
= Rechnungsbetrag) ab.
Pfändungen, oder sonstige Rechte Dritter, die die Rechte von
Maschinen
Sindhuber gefährden, sind unverzüglich mitzuteilen.
Geschieht dies nicht, ist
Maschinen Sindhuber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
9.
RÜCKTRITTSRECHTE
FÜR KONSUMENTEN
(FERNABSATZ):
Sollte unser Kunde Konsument sein und der Vertrag mit uns unter
ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer
Fernkommunikationsmittel geschlossen
werden (Webshop www.maschinenshop@sindhuber.at, Mail, Telefon u.a.), so
ist er
berechtigt, von seinem Vertragsantrag oder vom bereits nach
Übermittlung einer
Auftragsbestätigung rechtswirksamen Vertrag innerhalb einer
Frist von sieben
Werktagen zurückzutreten. Es genügt dabei, wenn die
Rücktrittserklärung
innerhalb der genannten Frist abgesendet wird. Die Frist beginnt bei
Verträgen
über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim
Käufer.
Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch selbst für den
Fall eines
Vertragsabschlusses durch Konsumenten im Fernabsatz dann nicht, wenn
unser
Kunde Waren bestellt hat, die nach Kundenspezifikationen anzufertigen
sind.
10.
Mangelhaftung (Gewährleistung)
Für
unsere Kunden, die Verbraucher sind, gelten die
gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde hat uns Gelegenheit zu geben, uns
von dem
Mangel zu überzeugen und die Ware auf unser Verlangen in eine
unsere
Werkstätten zur Untersuchung zu bringen. Der Kunde hat dazu
die Ware verpackt
und transportbereit zur Abholung vorzubereiten. Für unsere
gewerblichen Kunden
gilt folgendes: Die gelieferte Ware ist vom Kunden sofort bei
Anlieferung
insbesondere auf Mängel zu überprüfen. Dabei
festgestellte offensichtliche
Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Transportschäden und fehlende
Packstücke sind auch dem Spediteur unverzüglich zu
melden. Soweit Mängel auch
bei sorgfältigster Prüfung nicht sofort entdeckt
werden können, sind diese
sofort nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unser Kunde hat in
diesem Fall
sofort die Be- und Verarbeitung und Verwendung der bestellten Ware
einzustellen. Der Kunde hat uns Gelegenheit zu geben, uns von dem
Mangel zu
überzeugen und die Ware auf unser Verlangen in eine unsere
Werkstätten zur
Untersuchung zu bringen. Nach Durchführung einer vereinbarten
Abnahme ist die
Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar
gewesen sind,
ausgeschlossen. Bei gewerblichen Kunden entfällt die
gesetzliche
Mangelhaftungsfrist von 2 Jahren. Die Mangelhaftungsfrist
beträgt ein Jahr ab
Gefahrübergang, sofern sich nichts Abweichendes aus Vertrag
oder Gesetz ergibt.
Sollte durch den Hersteller des Liefergegenstandes eine
längere
Mangelhaftungsfrist oder eine Garantie eingeräumt werden, so
treten wir unsere
Rechte hieraus bereits mit dem Kauf an den Besteller/Käufer
ab. Im
Gewährleistungsfall leisten wir in Absprache mit dem
Hersteller Nachbesserung
oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Erforderliche Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die
dadurch
entstehen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem
Erfüllungsort
verbracht wurde, sind von uns nicht zwingend zu ersetzen, es sei denn,
das
Gesetz schreibt dies vor. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung
hinsichtlich eines Mangels nachweislich zweimal fehl oder
würde die Beseitigung
des Mangels einen unverhältnismäßig hohen
Aufwand erfordern und wird die
Nachbesserung deshalb verweigert, so kann unser Kunde nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Wir
weisen unsere Kunden darauf hin, dass kein Mangelhaftungsfall vorliegt
insbesondere bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch
oder unsachgemäßen
Gebrauch entstanden sind und bei Schäden, die dadurch
entstanden sind, dass die
Produkte beim Kunden schädlichen äußeren
Einflüssen ausgesetzt worden sind
(insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit,
außergewöhnlicher
physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, ect.). Ergibt sich bei
einer im
Rahmen der Mängelrüge durchgeführten
Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu
Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche
Vergütung für
die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand
zu berechnen. Unsere
Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche
Abnutzung, unsachgemäßer
Verwendung und Lagerung, fehlerhaftem Einbau ferner nicht auf
Schäden, die nach
dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung,
übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter
Betriebsmittel oder infolge sonstiger
Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt
sind. Durch vom
Besteller/Käufer oder Dritten ohne unsere Zustimmung
vorgenommene
Instandsetzungsarbeiten oder die unsachgemäße
Reparatur durch einen nicht vom
Hersteller autorisierten Servicepartner schließen den
Mangelhaftungsanspruch
wegen eines Fehlers aus. In Fällen positiver
Vertragsverletzung, Verzug,
Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem
Rechtsgrund
(ausgenommen vorvertragliche Verletzungen) haften wir nur bei Vorsatz
und
grober Fahrlässigkeit.
Im Falle von Datenverlusten haften wir nur, wenn unser Kunde die
Datenbestände
regelmäßig mindestens einmal monatlich nachweisbar
gesichert hat. Die Haftung
für Datenverluste ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei
Vorhandensein einer
Sicherungskopie beschränkt, es sei denn die Datenverluste
wurden von uns
vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt. Ansonsten wird mit Ausnahme der
Fälle eines Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eine
Haftung ausgeschlossen.
Der Umfang unserer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
unberührt.
Im Falle leichter Fahrlässigkeit sind sämtliche
Schadenersatzansprüche
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.
Eine Ersatzpflicht von
Maschinen Sindhuber ist betragsmäßig mit 100% des
Kaufpreises beschränkt. Ein
Ersatz darüber hinausgehender Schäden ist
ausgeschlossen.
Ein etwaiger Schadenersatzanspruch ist binnen 1 Monat ab Kenntnis des
Schadens,
längstens aber innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss.
Maschinen
Sindhuber ist Händler und nicht Hersteller der Produkte.
11.
Salvatorische Klausel
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder anfechtbar
sein oder
werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
Diese sind dann so
auszulegen und/oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte
wirtschaftliche Zweck
in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau
erreicht wird. Dies gilt auch für
den Fall etwaiger Vertragslücken.
12.
Rechtswahl und
Gerichtsstand
Es
gilt ausschließlich österreichisches Recht. Zur
Entscheidung aller, die gegenständlichen AGB sowie darauf
basierende Verträge,
entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz von Maschinen Sindhuber
sachlich
zuständige Gericht ausschließlich örtlich
zuständig.